Die wenigsten Volks- und Raiffeisenbanken verstehen es, das Versprechen des §1 GenG für ihre Mitglieder wahr zu machen. Zudem agieren sie in eingefahrenen Denkmustern und sehen nicht die Marktchancen, die ihnen dieses rechtliche Alleinstellungsmerkmal bietet.
Dabei ist die Rechtsform der Genossenschaft ohne Zweifel etwas einzigartiges und mit Blick auf §1 GenG (Genossenschaftsgesetz) verspricht sie den Mitgliedern auch einzigartige Vorteile. Vorteile, die weder Privatbanken noch Sparkassen bieten können.
In diesem Video erläutert Herbert Dörr im Gespräch mit Christian Eichhorn die Fehlentwicklungen der genossenschaftlichen Idee und zeigt Perspektiven auf.
Hier geht’s zum Video: https://youtu.be/vlipoEL9NgY
Übrigens, auch das ist ein Thema auf dem Entwicklungsweg Genossenschaftliche Unternehmensentwicklung der GenoAkademie.